HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN VON UNSEREN INVESTORINNEN & INVESTOREN

FAQ

Sie haben Fragen zu einer bestimmten Thematik?
Über das Inhaltsverzeichnis gelangen Sie schnell zum entsprechenden Bereich innerhalb unserer FAQ.

  1. Nutzung der Plattform
  2. Seed Investments
  3. Venture Debt
  4. Wertpapiere
  5. Steuer-FAQ für Investoren
  6. Insolvenz-FAQ für Investoren
  7. Forschungsfragen-FAQ
  8. Die häufigsten Fragen von Unternehmen
  9. Freunde-werben-Freunde-Programm

Seedmatch Academy

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zum Crowdinvesting-Profi

In unserer Seedmatch Academy erfahren Sie in sieben E-Mail-Lektionen alles Wichtige rund um Seedmatch und Unternehmensinvestments.

1. Die häufigsten Fragen zur Nutzung der Plattform

Die Antworten in diesem Bereich beziehen sich ausschließlich auf die Investmentform partiarisches Nachrangdarlehen (Seed Investment und Venture Debt). Fragen zu Investments in Crowdbonds beantworten wir im Bereich “Die häufigsten Fragen zu Crowdbonds”.

 

Wie viel kostet mich die Nutzung von Seedmatch?

Die Anmeldung und die Nutzung der Plattform sind komplett kostenfrei. Es fallen auf unserer Plattform keinerlei Abschluss- oder Tradingkosten an.

Wer kann bei Seedmatch investieren?

Seedmatch ist grundsätzlich offen für alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Privatpersonen können ebenso wie Firmen (Kapital- oder Personengesellschaften, z. B. AG, GmbH, KG) investieren.

Welche Rechtsform hat mein Investment?

Ihr Investment hat die Form eines partiarischen Nachrangdarlehens. Das bedeutet, dass Sie am Unternehmenserfolg teilhaben, Ihre Forderungen im Fall eines Ausfalls jedoch nachrangig gegenüber anderen Gläubigern sind.

Wer verwaltet das investierte Kapital?

Alle Investments werden direkt auf ein Konto der secupay AG eingezogen bzw. überwiesen und von dieser auf einem Treuhandkonto verwaltet. Ist ein Crowdinvesting erfolgreich, zahlt die secupay AG das Kapital gemäß den Regelungen des jeweiligen Investmentvertrages in Teilbeträgen an das Unternehmen aus.

Welche Rechte habe ich als Investor?

Mit einem Investment im Rahmen des partiarischen Nachrangdarlehens sind rein rechtlich keine Mitspracherechte verbunden. Als Investor haben Sie jedoch über die Plattform die Möglichkeit, mit den Unternehmen zu kommunizieren und sich aktiv einzubringen, etwa indem Sie Empfehlungen und Feedback, aber auch Kritik aussprechen. Die Erfahrung zeigt, dass die Unternehmen sehr offen für diesen Input sind und ihn häufig aktiv einfordern.

Ihre Informationsrechte sind vertraglich genau definiert: Das Unternehmen muss Ihnen jeweils zum 30. der Monate Januar, April, Juli und Oktober einen Quartalsbericht und darüber hinaus zum 30. Juni den Jahresabschluss über den Investor-Relations-Bereich bei Seedmatch zur Verfügung stellen.

Welches Risiko trage ich als Investor?

Ein Investment in Form eines partiarischen Nachrangdarlehens ist ein Risikoinvestment, bei dem ein Totalverlust des investierten Kapitals möglich ist. Es besteht jedoch keine Nachschusspflicht. Zusätzliche Risiken können entstehen, wenn Sie Ihr Investment durch fremde Mittel, z. B. ein Darlehen von einer Bank, finanzieren und die Rückzahlung dieses Darlehens durch einen Verlust Ihres investierten Kapitals gefährdet ist (vgl. Punkt 5.1 des Vermögensanlageninformationsblatts). Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Investorenhinweise.

Warum muss ich mich anmelden und meine persönlichen Daten vollständig ausfüllen, um Details zu den Unternehmen anzusehen und zu investieren?

Seedmatch ist eine Plattform, auf der langfristige Investmentbeziehungen entstehen, für die ein gewisses Maß an Verbindlichkeit notwendig ist. Wir wollen, dass alle Nutzer unserer Plattform – Unternehmen und Investoren – einander vertrauen können. Vertrauen kann leichter wachsen, wenn man weiß, mit wem man es zu tun hat. Die Unternehmen gewähren Ihnen einen Einblick in ihr Geschäftsmodell und aktuelle Unternehmenskennzahlen. Zeigen auch Sie sich, indem Sie Ihre vollständigen Kontaktdaten angeben. So kann Vertrauen als Grundlage für eine lebendige Beziehung entstehen.

Wozu werden meine vollständige Adresse und meine Steuernummer benötigt?

Ihre Adresse wird für die Erstellung Ihres individuellen Investmentvertrages mit dem Unternehmen benötigt. Ihre Steuernummer ist für die korrekte steuerliche Abrechnung des partiarischen Nachrangdarlehens notwendig und wird ausschließlich dafür verwendet. Entsprechend unserer Datenschutzerklärung behandeln wir Ihre Daten vertraulich und werden sie niemals unerlaubt weitergeben, veröffentlichen oder für andere Zwecke verwenden als für die Verarbeitung Ihrer Investments.

Warum muss ich mich mit POSTIDENT identifizieren?

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) muss OneCrowd die Identität aller Investoren kennen. Daher ist es notwendig, dass Sie Ihre Identität bei einem dafür befugten Dienstleister legitimieren. Es gibt verschiedene Verfahren, bei denen die Identifizierung entweder offline oder online erfolgen kann. Für die Legitimation arbeitet OneCrowd mit POSTIDENT, einem Service der Deutschen Post, zusammen, welcher die Identifizierung unter Berücksichtigung sämtlicher Anforderungen aus dem GwG, dem BaFin-Rundschreiben (1/2014) und den Datenschutzrichtlinien ausführt. Die Online-Legitimation oder alternativ die Legitimation in einer Postfiliale Ihrer Wahl kann mit einem Personalausweis oder Reisepass durchgeführt werden.

Welche Vorteile bringt die Identifizierung mit POSTIDENT mit sich?

Das POSTIDENT-Verfahren ist eine sichere und schnelle Art, Ihre Identität mithilfe Ihres Ausweisdokuments zu legitimieren. Dies ist direkt online oder alternativ in einer Postfiliale Ihrer Wahl möglich. Alles, was Sie für die Online-Legitimation benötigen, ist ein Internetzugang sowie eine schnelle Internetverbindung, eine Webcam und ein Ausweisdokument. Somit können Sie diesen Schritt auf Wunsch bequem von zuhause aus erledigen.

Wie funktioniert die Identifizierung mit POSTIDENT?

Im Rahmen der Online-Legitimation überprüft POSTIDENT Ihre Identität anhand Ihres Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass). Zur Durchführung der Legitimation brauchen Sie entweder einen PC oder ein Notebook mit Webcam und Mikrofon, ein Smartphone oder ein Tablet. Es wird eine sichere Videochat-Verbindung zwischen Ihrem Computer, Smartphone oder Tablet und POSTIDENT hergestellt. Hierbei werden Ihre Angaben mit den Angaben Ihres Ausweises verglichen und Fotos von Ihnen und dem Ausweis erstellt. Wenn Sie sich für die Legitimation in einer Postfiliale entscheiden, werden vor Ort Ihre Angaben mit den Angaben Ihres Ausweises verglichen. In beiden Fällen erhebt POSTIDENT die für die Legitimation relevanten Daten und leitet diese weiter.

Was passiert mit meinen Daten bei POSTIDENT?

Sämtliche durch POSTIDENT erhobene Daten werden ausschließlich dafür eingesetzt, Ausweisdokumente zu verifizieren. Die Daten werden der OneCrowd übermittelt. Falls ein Verifizierungsvorgang vorzeitig abgebrochen werden sollte, werden sämtliche Daten unverzüglich gelöscht. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung von POSTIDENT.

Wie zahle ich mein Investment ein?

Als Zahlungsarten stehen Überweisung und Lastschrift zur Verfügung. Die Zahlungen werden treuhänderisch durch unseren Zahlungsdienstleister, die secupay AG, abgewickelt. Die Nutzung der Zahlungsart Lastschrift ist nur mit einem SEPA-fähigen Eurokonto möglich. Die Lastschrift wird direkt nach dem Investment vom angegebenen Konto eingezogen. Dieser Vorgang wird von unserem Zahlungsdienstleister secupay durchgeführt, der alle Investments treuhänderisch verwaltet. 
Die Nutzung der Zahlungsart Überweisung ist sowohl mit Eurokonten als auch mit EU-fremden Konten möglich. Nachdem Sie in ein Funding investiert haben, erhalten Sie in einer separaten E-Mail die Überweisungsdaten zum Begleichen Ihres Investmentbetrages. secupay zahlt die Investments entsprechend der jeweiligen Verträge an die Unternehmen aus.

Wie kann ich meine Kontodaten für anstehende Zinsauszahlungen ändern?

Ihre Kontoverbindung ist ausschließlich bei unserem Zahlungsdienstleister Secupay hinterlegt. Um diese für anstehende Zinsaus- oder Tilgungszahlungen zu aktualisieren, senden Sie bitte dieses Formular per E-Mail an investor@onecrowd.de oder direkt an Secupay.

Wo gibt es Gutscheine für ein Investment bei Seedmatch?

Seedmatch-Gutscheine gibt es zu bestimmten Anlässen für unsere Nutzer, Fans und Investoren. Um keine unserer Aktionen zu verpassen, empfehlen wir Ihnen unseren Newsletter und unsere Social-Media-Kanäle.

Ist es möglich, als Unternehmen zu investieren?

Ja, es ist möglich, als Kapital- oder Personengesellschaft (z. B. AG, GmbH, KG) zu investieren. Im Investorenportal können Sie zwischen den Investmentoptionen natürliche oder juristische Person wählen. Für juristische Personen gibt es kein Investitionslimit pro Emittent.

Welche Summen kann ich bei Seedmatch investieren?

Investments sind bereits ab 250 Euro möglich. Die weiteren Schritte sind jeweils ein Vielfaches von 250 Euro. Ab 1.000 Euro ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine einfache Selbstauskunft für Privatpersonen notwendig. Privatpersonen können maximal 25.000 Euro pro Unternehmen investieren.

Kann ich als Investor auch mehr als 25.000 Euro pro Unternehmen investieren?

Über 25.000 Euro pro Unternehmen können Sie nur als juristische Person (Kapital- oder Personengesellschaft, z. B. AG, GmbH, KG) investieren.

Was ist der Unterschied zwischen der Fundingschwelle und dem Fundinglimit?

Die Fundingschwelle ist die Mindestsumme, die erreicht werden muss, damit eine Finanzierung erfolgreich zustande kommt. Ist ein Funding nicht erfolgreich, wird also die Fundingschwelle nicht erreicht, erhalten alle Investoren automatisch ihr Geld zurück.

Über die Fundingschwelle hinaus kann aber noch bis zum Fundinglimit – also der maximal möglichen Fundingsumme – investiert werden. Das Fundinglimit ist die obere Grenze der Investments, bis zu der das Unternehmen Kapital einsammeln möchte. Sobald diese Summe erreicht ist, wird das Funding erfolgreich beendet.

Was ist der Unterschied zwischen Crowdfunding und Crowdinvesting?

Crowdfunding bezeichnet ganz generell die Finanzierung einer Sache durch eine Vielzahl von Investoren, die Crowd. Crowdinvesting ist eine Unterform des Crowdfundings. Kennzeichnend für Crowdinvesting ist, dass Investoren zum Zweck der Geldanlage in Unternehmen investieren und dabei am Unternehmenserfolg beteiligt werden. Um diese Form der Finanzierung von anderen Formen des Crowdfundings abzugrenzen, hat sich in Deutschland der Begriff Crowdinvesting etabliert.

Mit unserem Erklärvideo können Sie sich einen kurzen und schnellen Überblick verschaffen.

Wie erfolgt die Auswahl der Unternehmen?

In der Regel bewerben sich die Firmen bei Seedmatch, indem sie per E-Mail ein Pitch Deck einsenden, welches das Geschäftsmodell in aller Kürze zusammenfasst. Seedmatch nimmt dies als Grundlage und evaluiert intern, ob das Geschäftskonzept für ein Crowdinvesting auf der Plattform in Frage kommt. Die Vorauswahl der Unternehmen findet auf Basis des Seedmatch-Investmentfokus und nach bestimmten formalen Kriterien statt. Eine Geschäftsidee passt dann zu Seedmatch, wenn sie unter anderem die folgenden Eigenschaften aufweist:

  • Begeisterung – eine Geschäftsidee, die das Potenzial hat, Menschen zu begeistern,
  • Innovation – das Produkt bzw. die Dienstleistung ist innovativ und besitzt klare Alleinstellungsmerkmale,
  • Proof of Concept – das Unternehmen kann nachweisen, dass die Idee funktioniert,
  • Team – ein kompetentes Team mit Entwicklungs-, Vertriebs- und Marketingerfahrung ist vorhanden,
  • Skalierbarkeit – das Geschäftsmodell ist nachhaltig und skalierbar.

Nach einem positiven Feedback von Seedmatch schickt das Unternehmen dann im nächsten Schritt ausführlichere Unterlagen, u. a. einen Businessplan, zu. Seedmatch setzt sich daraufhin mit dem Businessplan und den weiteren Unterlagen auseinander und schaut, ob formale Kriterien, wie beispielsweise die Skalierbarkeit oder der Proof of Concept, gegeben sind.

Überzeugt das Konzept, lädt Seedmatch das Unternehmen im letzten Schritt zum persönlichen Kennenlernen ein, um das Geschäftskonzept und den Ablauf des Fundings zu besprechen und natürlich, um ein Gefühl für das Team hinter dem Geschäftsmodell zu bekommen.

Wenn es keine offenen Punkte mehr gibt, das Unternehmen im persönlichen Kennenlernen überzeugt hat und das Geschäftsmodell für ein Crowdinvesting in Frage kommt, steigt Seedmatch mit dem Unternehmen in den standardisierten vier- bis sechswöchigen Vorbereitungsprozess für das Crowdinvesting ein.

Circa 2 % aller eingegangenen Bewerbungen werden für eine Crowdinvesting-Kampagne auf Seedmatch ausgewählt.

Weitere Informationen zu unserem Auswahlprozess finden Sie im Seedmatch-Blog.

Wie lange habe ich als Investor Zeit, in ein Unternehmen zu investieren?

Regulär haben Investoren nach Freischaltung der Finanzierungsrunde auf der Plattform maximal 60 Tage Zeit, um zu investieren – sofern nicht das Fundinglimit bereits zu einem früheren Zeitpunkt erreicht wird und damit das Funding beendet ist. Diese Frist kann einmalig um weitere 60 Tage verlängert werden. Die Möglichkeit der Verlängerung ist in den Verträgen festgelegt. Verlängerungen werden auf der Plattform bekannt gegeben.

Was passiert, wenn ich in ein Unternehmen investiert habe, aber das Funding nicht zustande kommt? Was geschieht dann mit meinem Geld?

Wenn ein Funding nicht erfolgreich ist, erhalten Sie Ihr Geld vollständig zurück.

Warum werde ich im Investmentprozess gefragt, ob ich eine politisch exponierte Person (PEP) bin, und welche Besonderheiten gibt es für Investments solcher Personen?

Aufgrund einer Novellierung des Geldwäschegesetzes (GwG) sind wir ab dem 1. Januar 2020 verpflichtet, Sie im Rahmen des Investmentprozesses zu fragen, ob Sie eine politisch exponierte Person (PEP) sind oder einer solchen Person nahestehen.

Politisch exponierte Personen sind gemäß § 6 Abs. 2 Nr.1 Geldwäschegesetz natürliche Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt bekleiden oder ausgeübt haben sowie deren unmittelbare Familienmitglieder und ihnen bekanntermaßen nahestehende Personen. Sie unterliegen in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strengeren Anforderungen als Normalbürger. Bei Investments als juristische Person muss die Frage in Hinblick auf die wirtschaftlich berechtigte Person beantwortet werden.

Wenn Sie als politisch exponierte Person oder einer solchen Person nahestehende Person investieren möchten, erfolgt nach Abschluss des Investments je nach gewähltem Investmentmodell eine Prüfung durch den Plattformbetreiber oder das Haftungsdach. Im Anschluss informieren wir Sie über das Ergebnis dieser Prüfung.

Als politisch exponierte Personen zählen:

Amts- und Mandatsträger

  • Staatschefs, Regierungschefs, (stellvertretende) Minister und Staatssekretäre,
  • Parlamentsmitglieder,
  • Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz,
  • Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken,
  • Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte,
  • Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen.

Unmittelbare Familienmitglieder

  • Ehepartner,
  • Partner, die nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt sind,
  • Kinder und deren Ehepartner oder Partner,
  • Eltern.

Bekanntermaßen nahestehende Personen

  • jede natürliche Person, die bekanntermaßen mit einer Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, gemeinsame wirtschaftliche Eigentümerin von Rechtspersonen und Rechtsvereinbarungen ist oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu dieser Person unterhält,
  • jede natürliche Person, die alleinige wirtschaftliche Eigentümerin einer Rechtsperson ist, die bekanntermaßen tatsächlich zum Nutzen der Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, errichtet wurde.

Personen, die seit mindestens einem Jahr keine wichtigen öffentlichen Ämter im Sinne des Geldwäschegesetzes mehr innehaben, fallen nicht mehr unter die Kategorie “politisch exponiert”.

In der ersten Zeit nach dem Start von Seedmatch konnten Investoren stille Beteiligungen erwerben. Wieso wurde dies geändert und wie unterscheidet sich das Modell der partiarischen Nachrangdarlehen von den stillen Beteiligungen?

Investments, die vor dem 29. November 2012 bei Seedmatch platziert wurden, haben die Form einer stillen Beteiligung. Dies war für den Start des Unternehmens-Crowdinvestings in Deutschland damals die zuverlässigste und naheliegendste Lösung, erwies sich aber für größere Fundingsummen als nicht praktikabel. Deswegen gibt es seit dem 29. November 2012 bei Seedmatch stattdessen die Finanzierungsform des partiarischen Nachrangdarlehens.

Für Sie als Investor hat sich mit der Einführung des partiarischen Nachrangdarlehens im Wesentlichen folgendes geändert:

  • Durch das Investmentmodell des partiarischen Nachrangdarlehens sind auch größere Investitionsrunden möglich – das heißt, Unternehmen können seitdem bei Seedmatch deutlich mehr als die zu Zeiten der stillen Beteiligung möglichen 100.000 Euro einsammeln.
  • Ihre Stellung bei einem Exit, d. h. wenn z. B. ein großer Investor Mehrheitsanteile des Unternehmens übernimmt, ist vertraglich genau festgelegt und sie werden an den Exit-Erlösen beteiligt.
  • Im Gegenzug gibt es fortan eine Verwässerungsklausel – das heißt, dass man zukünftig nach einer ersten Investmentrunde über Seedmatch z. B. eine Investmentquote von 0,1 %, nach einer weiteren Runde z. B. nur noch 0,09 % hat. Das klingt schlimmer als es ist: Denn wenn ein Unternehmen neues Kapital aufnimmt, sinkt häufig die Investmentquote proportional zur Steigerung des zugrunde liegenden Unternehmenswerts, sodass Ihr Investment nach einer Verwässerung wertmäßig unverändert ist.

Wie finanziert sich Seedmatch?

Bei erfolgreichem Crowdinvesting – und nur dann – bekommt Seedmatch vom jeweiligen Unternehmen ein Honorar in Höhe von 5 bis 10 % der gefundeten Summe. Genauere Informationen finden Sie in den jeweiligen Informationsblättern der Unternehmen.

Wie kann ich mein Benutzerkonto bei Seedmatch deaktivieren oder löschen?

Wenn Sie Ihr Benutzerkonto deaktivieren oder löschen möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an investor@onecrowd.de.

Was passiert, falls die Plattform einmal nicht mehr existieren sollte?

Die Investmentverträge zwischen Investoren und Unternehmen werden über die Plattform abgeschlossen und verwaltet, sind aber in jedem Fall auch unabhängig von der Plattform rechtsgültig.

 

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2. Die häufigsten Fragen zu Seed Investments

Wie profitiere ich bei Seed Investments von meinem Investment?

Mit Ihrem Investment profitieren Sie gleich mehrfach: Entsprechend der Höhe Ihres Investments sind Sie an Gewinnausschüttungen der jeweiligen Unternehmen und vor allem langfristig an deren wirtschaftlichem Erfolg beteiligt. Auf der Fundingseite im Reiter “Vertragliches” finden Sie die Renditebeispielrechnungen des jeweiligen Unternehmens.

Das wesentliche Renditepotenzial entsteht:

  • durch Ihre Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, welche Sie nach Auslaufen der Mindestvertragslaufzeit durch Kündigung des Investmentvertrages realisieren können (der sog. „Bonuszins nach Kündigung“),
  • bzw. durch Ihre Beteiligung am Erlös aus einem Exit-Ereignis (der sog. „Bonuszins nach Exit-Ereignis“), wenn das Unternehmen z. B. mehrheitlich an einen anderen Investor verkauft wird,
  • sowie durch die Zahlung von gewinnabhängigen Bonuszinsen, wenn das Unternehmen seinen Break-even erreicht hat.

Darüber hinaus können Sie als Investor – neben Ihrem finanziellen Return on Investment – bei vielen Unternehmen von Anfang an von exklusiven Investoren-Vorteilen profitieren, etwa von besonderen Rabatten oder Investoren-Goodies.

Wie lang ist die Mindestvertragslaufzeit eines Investments?

Die Mindestvertragslaufzeit liegt in der Regel bei fünf Jahren. Danach können Sie Ihren Investmentvertrag (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) jährlich zum Jahresende beenden und werden entsprechend den Regelungen des Vertrags ausgezahlt. Unternehmen haben in der Regel frühestens nach acht Jahren das Recht, das Vertragsverhältnis zu beenden.

Was ist der Early-Bird-Bonus?

Investoren, die innerhalb des Early-Bird-Zeitraums, also ganz zu Beginn eines Fundings, investieren, erhalten einen Aufschlag auf ihre Investmentquote. Dadurch erzielen sie im Exit-Fall, bei Kündigung der Verträge sowie bei der Zahlung gewinnabhängiger Bonuszinsen höhere Erträge. Die Ausgestaltung und den genauen Zeitraum für den Early-Bird-Bonus bestimmt das Unternehmen.

Wie kommt die Unternehmensbewertung zustande?

Die Bewertung wird grundsätzlich vom Unternehmen erstellt und dient der Berechnung der jeweiligen Investmentquote eines Investors. Die Bewertung ist keine Aussage über die aktuelle Wirtschaftlichkeit, sondern repräsentiert im Wesentlichen die Erwartungen des Unternehmens hinsichtlich zukünftiger Ertragsaussichten unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Verzinsung. Von der Höhe einer Unternehmensbewertung ist in keinster Weise auf die Rentabilität oder einen vorhandenen Substanzwert des Unternehmens zu schließen.

 

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3. Die häufigsten Fragen zu Venture Debt

Wie profitiere ich als Investor bei Venture-Debt-Investments?

Bei Venture Debt gewähren Sie als Investor ein endfälliges Darlehen ab 250 Euro mit einer tagesgenau berechneten Festverzinsung, das in der Regel eine feste, vorab definierte Laufzeit hat. Zusätzlich ergibt sich durch den sogenannten „Venture Kicker“ als einmaligen und endfälligen Bonuszins eine weitere Renditechance – je mehr Umsatz das Unternehmen erwirtschaftet, desto mehr Rendite erzielen Sie als Investor.

Was ist der Unterschied zwischen Seed Investments und Venture Debt?

Über Seed Investments können Sie in der Regel in dynamische, schnell wachsende Startups und junge Wachstumsunternehmen investieren, die ihr Produkt bereits fertig entwickelt haben und erste Umsätze vorweisen können. Die Unternehmen, die über Venture Debt finanziert werden, sind über diesen Schritt schon weit hinaus und befinden sich mit einem etablierten Geschäftsmodell seit Jahren erfolgreich am Markt.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Renditeerwartung:

Die Renditeerwartung von Seed Investments setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Im Falle eines Exits sind Sie quasi unbegrenzt in Höhe Ihrer persönlichen Investmentquote – vorbehaltlich einer Verwässerung – am Exit-Erlös beteiligt. Wenn (bei Ausbleiben eines Exits) der Vertrag gekündigt wird, partizipieren Sie anhand einer Berechnungsformel direkt an der Wertsteigerung des Unternehmens. Zusätzlich erhalten Sie entsprechend Ihrer Investmentquote jährliche Bonuszinsen, sobald das Unternehmen den Break-even erreicht hat. Außerdem bietet Ihnen der Vertrag einen endfälligen Basiszins von 1 % p. a. Die unterschiedlichen Beispielrechnungen haben wir in unserem Blog dargestellt.

Venture-Debt-Investments haben einen festen Zinssatz, wobei die Zinsauszahlung halbjährlich stattfindet. Zusätzlich hat jeder Investor die Chance auf einen endfälligen Bonuszins, der sich am Umsatz des Unternehmens orientiert. Weitere Informationen sowie eine Beispielrechnung finden Sie in unserem Blog.

Wie erfolgt die Zinsauszahlung?

Die Auszahlung der Festzinsen erfolgt halbjährlich, die des Bonuszinses bei Vertragsende.

Was bedeutet tagesgenaue Zinsberechnung?

Die Zinsberechung wird mittels der im Euro-Raum üblichen act/360-Methode vorgenommen. Die Zinsen werden tagesgenau bestimmt. Ein frühes Investment zahlt sich also aus, da die exakte Verzinsung ab dem Tag des Investments berechnet wird.

Was ist das Maximalvolumen?

Das Maximalvolumen ist die Summe, die das Unternehmen nach Erreichen des Fundinglimits noch zusätzlich einsammeln kann. Diese Phase wird „Überzeichnung“ genannt. Sobald sich das Funding in der Überzeichnung befindet, kann sich das Unternehmen jederzeit dazu entschließen, das Funding zu beenden.

Was ist der Venture Kicker?

Der Venture Kicker ist ein einmaliger umsatzabhängiger Bonuszins, der am Laufzeitende ausgezahlt wird. Maßgeblich für die Höhe des Bonuszinses ist der Umsatz des Unternehmens. Wenn bei Laufzeitende der ermittelte jährliche Umsatz über einer vertraglich festgelegten Summe liegt, erhält der Investor einmalig eine Auszahlung, die 10 bis 30 % seines Darlehensbetrages entspricht.

Was ist der Early-Bird-Bonus?

Für Investoren, die innerhalb des Early-Bird-Zeitraums, also ganz zu Beginn eines Fundings, investieren, wird über die gesamte Vertragslaufzeit ein höherer Zinssatz gewährt. Die Ausgestaltung und den genauen Zeitraum für den Early-Bird-Bonus bestimmt das Unternehmen.

Was passiert im Exit-Fall? Werde ich am Exit beteiligt?

Eine Exit-Beteiligung entfällt bei Venture Debt. Sollte es während der Laufzeit eines Venture-Debt-Investments zu einem Exit-Ereignis kommen und die Darlehensverträge durch Kündigung des Unternehmens vorzeitig aufgelöst werden, dann erhalten Investoren eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese setzt sich aus den Festzinsen für die komplette Laufzeit sowie dem maximalen Bonuszins zusammen.

Wie lang ist die Vertragslaufzeit eines Investments?

Die Mindestlaufzeit beträgt bis zu fünf Jahren. Der Vertrag kann in diesem Zeitraum nur vom Unternehmen vorzeitig gekündigt werden. In diesem Fall erhält der Investor die oben beschriebene Vorfälligkeitsentschädigung. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können der Investor und das Unternehmen mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Jahres ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen.

 

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4. Die häufigsten Fragen zu Wertpapieren

Erläuterungen der wichtigsten Begriffe rund um unsere Wertpapiere im Allgemeinen finden Sie in unserem Glossar.

 

Warum ist der Vermittler der von der Plattform Seedmatch angebotenen Wertpapiere die OneCrowd Securities GmbH?

Aufgrund regulatorischer Vorgaben trennen wir die Vermittlung von Nachrangdarlehen und Wertpapieren. Die auf der Plattform Seedmatch präsentierten Investmentoptionen werden daher je nach Anlageform von unterschiedlichen Gesellschaften angeboten. Während die OneCrowd Loans GmbH ein Vermittler von Nachrangdarlehen nach § 34f GewO ist, ist die OneCrowd Securities GmbH vertraglich gebundener Vermittler von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG. Seedmatch ist lediglich eine Marke der OneCrowd GmbH.

Was ist ein gebundener Vermittler und was ist ein Haftungsdach?

Die OneCrowd Securities GmbH vermittelt Geschäfte über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG. Die Plattform ist dabei ausschließlich als vertraglich gebundener Vermittler für Rechnung und unter der Haftung der Effecta GmbH (Haftungsdach) gemäß § 2 (2) Nr. 3 WpIG tätig. OneCrowd Securities handelt somit bei der Anlagevermittlung als Vertreter der Effecta GmbH. Effecta ist ein zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut mit der Erlaubnis zum Betreiben der Anlagevermittlung nach § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 KWG und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. Nur durch die Zusammenarbeit mit der Effecta GmbH als Haftungsdach wird es der OneCrowd Securities GmbH und den von ihr betriebenen Plattformen ermöglicht, Wertpapiere zu vermitteln.

Was ist die Funktion des Haftungsdachs?

Effecta übernimmt gegenüber dem Investor für jegliche Pflichtverletzungen der OneCrowd Securities GmbH, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit als Vermittler von Geschäften über die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittler im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG) stehen, die rechtliche Haftung. Effecta hat seine Haftungsübernahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt. OneCrowd Securities wurde in das öffentliche Register vertraglich gebundener Vermittler, welches über die Webseite der BaFin einsehbar ist, als vertraglich gebundener Vermittler der Effecta aufgenommen. Im Rahmen des Wertpapier-Zeichnungsprozesses schließen Nutzer von OneCrowd Securities daher einen Vertrag mit der Effecta GmbH ab.

Wozu muss ich einen Fragebogen zu meiner Anlageerfahrung ausfüllen?

Der Fragebogen dient dazu, Ihre Anlageerfahrung einzustufen. Gemäß § 63 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) wird anhand Ihrer Angaben beurteilt, ob Sie über ausreichende Kenntnisse verfügen, um die mit einem Wertpapier-Investment verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Basierend auf diesen Angaben stellt OneCrowd Securities sicher, dass Sie sich dieser Risiken bewusst sind.

Wer kann bei OneCrowd Securities zeichnen?

Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz bzw. Geschäftssitz in Deutschland kann sich bei OneCrowd Securities registrieren und folglich auch Wertpapiere zeichnen. Je nach Art des Wertpapier-Angebots können auch Personen, die ihren Wohnsitz in Österreich, Luxemburg oder der Schweiz haben, die angebotenen Wertpapiere zeichnen. Das Angebot der OneCrowd Securities richtet sich ausschließlich an gut informierte, erfahrene und selbstbestimmte Investoren. Die Möglichkeit des Investors, Zeichnungen von bestimmten Wertpapieren vorzunehmen, richtet sich nach den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen des Wertpapiers. Ein öffentliches Angebot außerhalb der im jeweiligen Wertpapierprospekt, Wertpapierinformationsblatt (WIB) oder Basisinformationsblatt (BIB) genannten Staaten findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Natürliche Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um Wertpapiere über OneCrowd Securities zeichnen zu können.

Wer kann nicht bei OneCrowd Securities zeichnen?

Das Angebot von OneCrowd Securities richtet sich nicht an US-Bürger oder andere Personen, die in den USA oder einem ihrer Bundesstaaten oder Hoheitsgebiete körperschafts- oder einkommensteuerpflichtig sind. Das Angebot von OneCrowd Securities richtet sich außerdem nicht an Investoren, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem die Vermittlung von Wertpapieren nicht zugelassen ist oder einer Erlaubnis bedarf, über die OneCrowd Securities und/oder Effecta nicht verfügt.

Ab welchem Betrag kann ich bei OneCrowd Securities zeichnen?

Die Mindestzeichnungssumme ist abhängig von der Stückelung des Wertpapiers bzw. der Mindestanzahl an Aktien, die pro Investor erworben werden müssen, und wird daher bei jeder Wertpapier-Emission individuell festgelegt.

Warum kann ich erst ab einer bestimmten Mindestinvestmentsumme zeichnen?

Durch die Emission von Wertpapieren werden an OneCrowd Securities komplexe regulatorische Anforderungen gestellt. Oftmals ergibt sich aus den Verfahrensweisen der für die Genehmigung des Wertpapierprospekts, Wertpapierinformationsblatts bzw. Basisinformationsblatts zuständigen Finanzaufsichtsbehörden ein Mindestanlagebetrag oder eine Mindestabnamemenge von Aktien.

Wie hoch ist die maximale Zeichnungssumme pro Investor?

Im Gegensatz zu Investments über das partiarische Nachrangdarlehen gibt es bei Anleihen keine maximale Zeichnungssumme pro Investor. Im Zeichnungsprozess geben Sie an, wie viele Stücke Sie zeichnen möchten. Es ist lediglich eine Zeichnung ganzer Stücke möglich. Etwas anders sieht es bei Emissionen von Aktien aus. Dort liegt, genau wie bei den (partiarischen) Nachrangdarlehen, die (kumulierte) maximale Investmentsumme für Anleger bei 25.000 Euro je Emittent. 

Kann ich zugunsten eines Dritten zeichnen?

Die Zeichnung von Wertpapieren zugunsten eines Dritten ist bei OneCrowd Securities nicht möglich.

Kann ich mehrfach zeichnen?

Ja. Falls Sie sich dazu entscheiden, ein Wertpapier nochmals zu zeichnen, ist das jederzeit möglich. Gegebenenfalls kann jedoch je nach Produkt die Einzelanlageschwelle begrenzt werden.

Was genau bekomme ich für mein Geld?

Sie investieren in Wertpapiere in Form von Anleihen oder Aktien. Die Art des Wertpapiers ist, je nach Emittent, individuell festgelegt – es werden Inhaberschuldverschreibungen, Wandelanleihen, Optionsanleihen, Vorzugsaktien oder Stammaktien angeboten. Die genauen Konditionen jedes angebotenen Wertpapiers können Sie im Anschluss an Ihre Registrierung jederzeit im Wertpapierprospekt, Wertpapierinformationsblatt bzw. Basisinformationsblatt einsehen.

Was sind Anleihen?

Anleihen sind eine bestimmte Art von Wertpapieren und können als Schuldverschreibungen definiert werden, mit welchen eine juristische Person (der Emittent) einen Kredit am Kapitalmarkt aufnimmt. Dabei verspricht der Schuldner den Kapitalgebern die Rückzahlung und Verzinsung einer bestimmten Geldsumme zu bereits definierten Bedingungen.

Was sind Aktien?

Eine Aktie ist ein Anteil an einem Unternehmen. Wer eine Aktie erwirbt, beteiligt sich am Eigenkapital der Aktiengesellschaft und wird zu einem Mitinhaber des entsprechenden Unternehmens. Der Inhaber einer Aktie kann in Form von Dividendenausschüttungen an Wachstum und Erfolg des Unternehmens partizipieren. 

Was ist der Unterschied zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien?

Stammaktionäre erhalten ein Stimmrecht und haben somit die Möglichkeit zur Mitsprache und Mitgestaltung in dem Unternehmen, dessen Mitinhaber sie werden. Im Gegensatz zu den Haltern von Stammaktien haben Investoren, die Vorzugsaktien zeichnen, kein Stimmrecht bei der Haupt- bzw. Generalversammlung. Als Ausgleich dafür bieten Vorzugsaktien jedoch eine bevorzugte Dividendenzahlung und meist auch eine höhere Dividende.

Welche Ansprüche habe ich als Investor?

Wenn Sie ein Wertpapier ordnungsgemäß gezeichnet haben und der Emittent Ihr Zeichnungsangebot angenommen hat, werden die Stücke in Ihr Depot übertragen. Sie haben dann je nach Produkt das Recht auf Zinszahlung, Zahlung von Dividenden, Rückzahlung und alle Rechte, die im Wertpapierprospekt, Wertpapierinformationsblatt bzw. Basisinformationsblatt aufgeführt sind (beispielsweise ein Aktienbezugsrecht bei Wandelanleihen).

Welches Risiko trage ich als Zeichner?

Die Zeichnung von Wertpapieren birgt ein Verlustrisiko für Ihr eingesetztes Kapital, wobei das höchstmögliche Risiko in der Regel ein Totalverlust ist. Setzen Sie daher nur finanzielle Mittel ein, deren teilweisen oder vollständigen Verlust Sie sich leisten können. Die über OneCrowd Securities zur Zeichnung angebotenen Wertpapiere sind nicht für alle Investoren angemessen. Stellen Sie daher unbedingt sicher, dass Sie die mit der Zeichnung von Wertpapieren verbundenen Risiken vollständig verstanden haben und holen Sie alle für Ihre Anlageentscheidung wichtigen Informationen ein, bevor Sie zeichnen. Maßgeblich und rechtlich verbindlich für die Anlageentscheidung ist ausschließlich der vollständige Wertpapierprospekt, das Wertpapierinformationsblatt bzw. das Basisinformationsblatt inklusive aller etwaigen Nachträge, die von OneCrowd Securities zum Download bereitgehalten werden.

Was passiert, wenn ich ein Wertpapier zeichnen will?

Nach Zeichnung des Wertpapiers und erfolgreich abgeschlossener Identifizierung über unseren Dienstleister POSTIDENT wird der Ihrer Zeichnung entsprechende Betrag durch unseren Zahlungsdienstleister secupay per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen oder Sie erhalten die Überweisungsdaten (abhängig von der von Ihnen gewählten Zahlungsart). OneCrowd Securities informiert Sie über die Zuteilung der Wertpapiere. Bei Zuteilung wird das gezeichnete Wertpapier in das Depot übertragen, welches Sie im Zeichnungsprozess angegeben haben.

Wann wird der Betrag eingezogen?

Zwei Bankwerktage nach Zeichnung des Wertpapiers und erfolgreich abgeschlossener Identifizierung wird der Ihrer Zeichnung entsprechende Betrag gegebenenfalls zzgl. anfallender Stückzinsen (bei Anleihen) in der Regel von Ihrem Bankkonto eingezogen.

Warum ist der gesetzliche Schutz von professionellen und privaten Investoren unterschiedlich?

Es wird davon ausgegangen, dass professionelle Investoren, basierend auf ihren Erfahrungen und Kenntnissen, besser in der Lage sind, Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen zu beurteilen. Deswegen ist der gesetzliche Schutz von privaten Investoren höher als der professioneller Investoren. Details zur Unterscheidung von professionellen und privaten Investoren finden sich in § 67 WpHG.

Inwiefern beeinflusst mein Investorenstatus die Nutzung von OneCrowd Securities?

Sind Sie privater Investor, so wird das gezeichnete Wertpapier erst dann in Ihr Depot übertragen, wenn die Zahlung erfolgreich eingezogen wurde bzw. Sie den Investmentbetrag überwiesen haben. Außerdem genießen Sie als privater Investor einen höheren Rechtsschutz und werden im Anschluss an Ihre Registrierung über Ihre Chancen und Risiken aufgeklärt. Bei professionellen Investoren erfolgt die Übertragung ins Depot zeitgleich mit der Zahlung, jedoch wird von diesen erwartet, über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse zu verfügen, um ihre Anlageentscheidungen selbstbestimmt treffen zu können. Bezüglich der Chancen und Risiken der gezeichneten Wertpapiere sind alle Investorengruppen selbstverständlich gleichgestellt.

Kann ich mich als professioneller Investor registrieren?

Das WpHG sieht eine Unterscheidung zwischen privaten und professionellen Investoren vor. Die genaue Definition finden Sie hier. Sie haben die Möglichkeit, nach Ihrer Registrierung als professioneller Investor eingestuft zu werden. Bitte wenden Sie sich hierfür per E-Mail an unseren Kundenservice.

Was ist ein Depot?

Ein Depot (Wertpapierdepotkonto) ist ein Konto, mit welchem grundsätzlich alle Arten von Wertpapieren gehandelt und verwaltet werden können. Ein Depotkonto funktioniert ähnlich wie ein Geldkonto. In einem Wertpapierdepotkonto werden jedoch Anleihen, Aktien, weitere Wertpapiere oder Fonds verwahrt.

Brauche ich ein Depot, um zeichnen zu können?

Ja. Jeder Investor, der Wertpapiere zeichnen möchte, braucht ein Depot bei einer Bank. Falls Sie noch kein Depot besitzen, sollten Sie ein Depot bei Ihrer Wunschbank oder unserem Partner Consorsbank eröffnen, bevor Sie mit der Zeichnung beginnen.

Bei welchen Bankdepots kann ich meine Wertpapiere verwahren?

Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, können Sie die angebotenen Wertpapiere zeichnen und in ein Depot bei jeder beliebigen Bank legen. Sollten Sie noch nicht im Besitz eines Depotkontos sein, bieten viele Haus- und Direktbanken die Option auf die kostenlose Eröffnung eines solchen Kontos. Hier empfiehlt es sich, die unterschiedlichen Konditionen der einzelnen Wertpapierdepots zu vergleichen. Achten Sie auf Neukundenrabatte, Depot- und Ordergebühren und wählen Sie schließlich ein Konto, das Ihrem individuellen Nutzerverhalten und Ihren Bedürfnissen entspricht.

Achten Sie bitte auch darauf, ob Ihr Depot die bei der OneCrowd gehandelten Aktien und Anleihen annimmt. So akzeptiert die Deutsche Bundesbank bspw. nur börsennotierte Wertpapiere; andere Banken wie bspw. die Trade Republic Bank nehmen nur Wertpapiere aus dem eigenen Angebot an.

Sollten Sie ein Depot eröffnen wollen, empfehlen wir für die auf der OneCrowd angebotenen Wertpapiere ein Depot bei der Consorsbank: kostenlose Depotführung, übersichtliche Verwaltung und 0 Euro Ordergebühr für 6 Monate.

Was passiert, wenn der Abbuchungsbetrag zum Zeitpunkt der Zeichnung nicht eingezogen werden konnte?

Im Fall einer Rücklastschrift werden Sie per E-Mail aufgefordert, den Zeichnungsbetrag zuzüglich möglicher Stückzinsen innerhalb von sieben Kalendertagen zu überweisen. Die Höhe der zu überweisenden Stückzinsen bei Anleihen ist einer anhängenden Stückzinstabelle zu entnehmen und abhängig von dem Tag, an dem Sie die Überweisung veranlassen. Können wir nach sieben Kalendertagen keinen Zahlungseingang verzeichnen, droht eine Rückabwicklung Ihrer Zeichnung.

Wie werden meine Erträge steuerlich behandelt?

Ihre Zinserträge werden bei Ihrer depotführenden Bank erfasst. Im Rahmen des jährlichen Depotauszugs sowie der Steuerbescheinigung Ihrer Bank erhalten Sie eine Aufstellung über Ihre Zinserträge und deren eventuelle Besteuerung, die auch das über OneCrowd Securities gezeichnete Wertpapier umfasst.

Anleihen: Was sind Stückzinsen?

Die sogenannten Stückzinsen sind die anteiligen Zinsen, die bei Anleihen dem Zeitraum zwischen zwei Zinsterminen zugeschrieben werden. Sie werden dem Kaufpreis hinzuaddiert, weil der Käufer einen Zinsanspruch für diesen Zeitraum erwirbt und am Ende der Laufzeit für ihn der Anspruch auf die vollen Zinsen besteht. Die Stückzinsberechnung erfolgt damit unter Berücksichtigung der tagesgenauen Differenz zwischen letztem Zinstermin und Verkaufstag. Je früher innerhalb eines Emissionszeitraums Sie sich für das Zeichnen von Anleihen entscheiden, desto höher fallen Ihr Zinsanspruch und desto geringer die zu zahlenden Stückzinsen aus.

Anleihen: Warum weicht der Abbuchungsbetrag von meinem Zeichnungsbetrag ab?

Als Investor erhalten Sie zu den Zinsterminen die Zinszahlungen für den kompletten Zinszeitraum. Erwerben Sie Ihre Anleihen zwischen zwei Zinsterminen, stehen Ihnen die Zinsen nur anteilig zu. Da Sie zum Zinstermin die Zinszahlung für den kompletten Zinszeitraum ausgezahlt bekommen, wird Ihnen die Differenz zu dem, was Ihnen gemäß Ihres Zeichnungstermins zusteht, in Form von Stückzinsen vorab berechnet. Somit kann der Abbuchungsbetrag vom Zeichnungsbetrag abweichen.

Anleihen: Kann ich meine Anleihen während der Laufzeit verkaufen? 

Das hängt vom Charakter des Wertpapiers ab – generell sind Anleihen jedoch nur beschränkt handelbar. Handelt es sich um ein gelistetes Wertpapier, so ist der Handel und somit auch ein Verkauf über die Börse zum jeweiligen Kurs jederzeit möglich. Ist das gezeichnete Wertpapier nicht börsengelistet, so ist ein Verkauf nur möglich, wenn die Nachfrage dafür besteht. In der Regel werden Wertpapiere mit sehr kurzen Laufzeiten (bis zu 2,5 Jahren) nicht gelistet. Über OneCrowd Securities selbst findet zwar kein Handel statt, eine Übertragung der Wertpapiere an Dritte ist jedoch jederzeit zwischen unterschiedlichen Depots möglich.

Anleihen: Was passiert, wenn die Laufzeit meiner gezeichneten Anleihe abgelaufen ist?

Sobald die Laufzeit abgelaufen ist, wird der von Ihnen gezeichnete Betrag, inklusive der entsprechenden Zinsen und möglicher Zusatzrenditen, an die Bankverbindung ausgezahlt, die Sie im Zuge des Zeichnungsprozesses angegeben haben.

Aktien: Sind die über OneCrowd Securities gezeichneten Aktien handelbar?

Die über die OneCrowd Securities gezeichneten Aktien sind immer dann handelbar, wenn sie auch börsengelistet sind. Falls dies einmal nicht der Fall sein sollte, besteht für Investoren dennoch die Möglichkeit zum Übertrag der Aktie in ein anderes Depot, sofern die Nachfrage dazu besteht. 

Aktien: Können über OneCrowd Securities gezeichnete Vorzugsaktien in Stammaktien gewandelt werden?

Grundsätzlich ist es möglich, Vorzugsaktien in Stammaktien umzuwandeln. Mit der Umwandlung in eine Stammaktie erhält der Aktionär ein Stimmrecht bei der Hauptversammlung. Voraussetzung für eine Umwandlung ist jedoch, dass der Emittent dies anbietet oder aber für alle Aktionäre verbindlich beschließt. 

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5. Steuer-FAQ für Investoren

Wichtiger Hinweis zu den nachfolgenden Steuerfragen

Die folgenden Antworten zu den steuerlichen Fragen sind nur als allgemeine Hilfestellung und nicht als individuelle Steuerberatung anzusehen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen nicht die Beratung durch einen Steuerberater im Einzelfall. Vor dem Abschluss eines Investmentvertrags sollten Sie sich grundsätzlich von einem Steuerberater beraten lassen. Wenn Sie weiterführende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, durch Seedmatch erfolgt keine Steuerberatung!

Investmentverträge, die auf Seedmatch abgeschlossen werden, können sowohl im Privat- wie im Betriebsvermögen gehalten werden. Die folgenden Ausführungen betreffen nur Verträge, die im Privatvermögen von natürlichen Personen gehalten werden. Bei Fragen zu Verträgen im Betriebsvermögen fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Die Antworten in diesem Bereich beziehen sich ausschließlich auf die Investmentform partiarisches Nachrangdarlehen (Seed Investment und Venture Debt). Fragen zu Investments in Crowdbonds beantworten wir im Bereich “Die häufigsten Fragen zu Crowdbonds”.

 

Wo finde ich meine Steueridentifikationsnummer?

Die steuerliche Identifikationsnummer ist eine 11-stellige Nummer, welche lebenslang gültig ist. Sie finden Sie im Einkommensteuerbescheid, auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes (aus dem Jahr 2011). Sollten Sie diese nicht mehr zur Hand haben, können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern die Nummer erneut anfordern.

Wie werden Kapitalerträge aus einem Investmentvertrag, der auf Seedmatch geschlossen wurde, versteuert?

Im Allgemeinen gilt für jeden einzelnen Investmentvertrag, den Sie im Privatvermögen halten, folgendes: Erträge aus solchen Investmentverträgen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne von § 20 Einkommensteuergesetz (EStG) und unterliegen grundsätzlich der sogenannten Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Diese Steuern und Zuschläge sind von dem jeweiligen Unternehmen einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Mit diesem Steuerabzug ist Ihre Einkommensteuerschuld für die Besteuerung von Kapitalerträgen, die aus Seedmatch-Investmentverträgen resultieren, grundsätzlich abgegolten.

Sämtliche Einkünfte aus Kapitalanlagen, die pro Person insgesamt eine Summe von 801 Euro pro Jahr (1.000 Euro pro Jahr ab 01.01.2023) nicht übersteigen, können Sie steuerfrei erwirtschaften. Dafür müssen Sie den jeweiligen Emittenten sogenannte Freistellungsaufträge erteilen. Diese können Sie auch auf mehrere Emittenten und somit diverse kleinere Summen aufteilen.

Ergänzt wird diese Abgeltungsbesteuerung durch verschiedene Erklärungspflichten und -optionen. So hat man u. a. das Wahlrecht, sämtliche Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern (Beantragung der sog. Günstigerprüfung). Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Blog.

Muss ich als Investor bei Seedmatch meiner Steuererklärung etwas beilegen bzw. bei der Erstellung etwas beachten?

Bei der Abgeltungsteuer ist im Allgemeinen nichts beizulegen, bei der Beantragung der sog. Günstigerprüfung sind u. a. die Gewinn- bzw. Ergebnismitteilungen zusammen mit der Anlage KAP der Steuererklärung beizufügen.

Was ist eine Gewinn- bzw. Ergebnismitteilung?

Die Gewinn- bzw. Ergebnismitteilung ist das Dokument, in dem das Unternehmen Sie über Ihren jährlichen Anteil am erzielten Gewinn bzw. über das Ergebnis des Geschäftsjahres und über die evtl. einbehaltenen Steuern informiert.

Erhalte ich grundsätzlich jedes Jahr eine Gewinn- bzw. Ergebnismitteilung von den Unternehmen, in die ich investiert habe?

Als stiller Gesellschafter sollten Sie in aller Regel jedes Jahr eine Ergebnismitteilung erhalten; maßgeblich sind aber immer die Regelungen des jeweiligen Investmentvertrags. Als partiarischer Darlehensgeber erhalten Sie in der Regel nur dann eine Mitteilung, wenn das Unternehmen im zurückliegenden Geschäftsjahr einen Gewinn erwirtschaftet hat, an dem Sie als Investor partizipieren.

Was sind die Fristen für Jahresabschluss und Gewinn- bzw. Ergebnismitteilung?

Die Frist für die Aufstellung des Jahresabschlusses regelt grundsätzlich der Gesellschaftsvertrag des jeweiligen Unternehmens. Regulär ist die Frist für die Aufstellung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften, um die es sich in der Regel bei den Unternehmen auf Seedmatch handelt, maximal sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres (z. B. bei Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr ist die Frist der 30. Juni).

Die Frist für die Zusendung der jeweiligen Gewinn- bzw. Ergebnismitteilung liegt – gemäß des jeweiligen Investmentvertrags – in der Regel bei einem Monat nach Erstellung des Jahresabschlusses bzw. spätestens einem Monat nach Ablauf der gesetzlichen Frist zur Erstellung des Jahresabschlusses.

Was müssen Sie als Investor beachten, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben wollen, aber noch nicht von allen Ihrer Crowd-Investments Ergebnismitteilungen erhalten haben bzw. Ihre Steuererklärung bereits abgegeben haben und nachträglich noch eine oder mehrere Ergebnismitteilungen erhalten?

Allgemein und unabhängig davon, ob Sie Ihre Steuererklärung bereits abgegeben haben, gilt in der Regel Folgendes: Im Falle eines Gewinns des Unternehmens, der wiederum zu Zinseinkünften (partiarisches Darlehen) bzw. Gewinnbeteiligungen (stille Beteiligung) führt, ist das Fehlen einer entsprechenden Mitteilung unproblematisch, da die Abgeltungssteuer vom Unternehmen an das Finanzamt abgeführt wird und Ihre Steuerschuld als Investor damit automatisch abgegolten ist. Im Falle eines Verlusts oder einer Insolvenz des Unternehmens beachten Sie bitte die Erläuterungen zur steuerlichen Geltendmachung von Verlusten (siehe vorhergehender Abschnitt).

Vor diesem Hintergrund ist diese Fragestellung daher in der Regel nur für Investments in Form stiller Beteiligungen von Interesse, bei denen es einen Verlustanteil (begrenzt auf die Höhe des ursprünglichen Investments) gibt. Für diesen Fall ist in zeitlicher Hinsicht Folgendes zu beachten: Steuererklärungen sind normalerweise fristgebunden abzugeben. Eine Fristverlängerung wird in der Regel nur kurzfristig gewährt, sofern Sie als Steuerpflichtiger nicht durch einen zur steuerlichen Vertretung Berechtigten vertreten werden. Auch bei steuerlicher Vertretung wird zwar in der Regel eine längere, aber keine unbefristete Verlängerung gewährt.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, sollten Sie versuchen, eine vorläufige Steuerfestsetzung zu erreichen. Ist dies nicht möglich, muss im Fall von voraussichtlichen Verlustanteilen notfalls eine Schätzung abgegeben und gegen einen dann ergehenden Bescheid Einspruch eingelegt werden. In derartigen Konstellationen sollte die Beratung durch einen Steuerberater erfolgen.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung bereits abgegeben haben, können Sie, bis ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt, dem Finanzamt in der Regel die Ergebnismitteilung nachreichen. Ist ein Steuerbescheid bereits erlassen worden, können Sie ggf. eine Änderung des Bescheids beantragen. Wenden Sie sich hierzu am besten an einen Steuerberater.

Kann man als Investor Verluste aus einem Investment in ein Unternehmen steuerlich geltend machen?

Zur Beantwortung dieser Frage ist zum einen zwischen dem “alten” Seedmatch-Vertragswerk in Form stiller Beteiligungen (in Gebrauch bis November 2012) und dem aktuellen Vertragswerk in Form partiarischer Nachrangdarlehen, und zum anderen zwischen laufenden Verlusten aus dem operativen Geschäftsbetrieb eines Unternehmens und Verlusten aufgrund einer Insolvenz/Liquidation oder ähnlichem zu unterscheiden.

Haben Sie sich als stiller Gesellschafter beteiligt und halten Sie die Beteiligung im Privatvermögen, so gilt grundsätzlich das Werbungskostenabzugsverbot. In diesem Fall können die Verluste teilweise steuerlich berücksichtigt werden. Ob dies auch für den Fall der Insolvenz oder Liquidation gilt, ist aber umstritten. Des Weiteren ist zu beachten, dass Verluste aus Kapitalvermögen per se nur beschränkt mit anderen Einkunftsarten verrechenbar und maximal in Höhe der tatsächlich geschuldeten Einlage berücksichtigungsfähig sind. Darüber hinausgehende dem Kapitalkonto belastete Verluste können ausschließlich mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Um zu erfahren, inwiefern in Ihrem konkreten Fall eine Verlustberücksichtigung möglich ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Die aktuellen Verträge von Seedmatch haben die Investmentform eines partiarischen Nachrangdarlehens. Partiarische Darlehen sehen keine Beteiligung an den Verlusten aus der operativen Tätigkeit des Unternehmens vor, sodass auch eine steuerliche Geltendmachung von laufenden Verlusten des Unternehmens beim Investor nicht möglich ist. Neuverluste dürfen Sie mit Ihren Zinserträgen und anderen Einkünften innerhalb derselben Anlageklasse bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das betrifft den Bereich der Kapitalertragsteuer. Erträge aus Investmentfonds, stillen Beteiligungen oder aber auch aus partiarischen Nachrangdarlehen gehören bei Privatanlegern zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese unterliegen der Kapitalertragsteuer von 25 % nach § 7 InvStG. Diese Steuerschuld können Sie reduzieren, indem Sie Ihren Zinserträgen auch die Ausfälle Ihrer Investments gegenüberstellen und diese verrechnen. Sofern die Anlageklasse identisch ist, wird Ihr Verlust vom Finanzamt in aller Regel auch anerkannt. Eine klassische Verlustbescheinigung erhalten Sie hier meist nicht. Als Nachweis Ihres Verlustes geben Sie in der Regel das Schreiben des Insolvenzverwalters an, welches besagt, dass nachrangige Forderungen gemäß § 39 InsO nicht befriedigt werden können oder alternativ den Beschluss bei Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse. Insolvenzen können nur für das Jahr steuerlich geltend gemacht werden, in welchem der Verlust auch tatsächlich zustande kommt – sprich in dem Jahr, in dem das Insolvenzverfahren abgeschlossen oder mangels Masse abgewiesen wurde. Ihr Steuerberater hilft Ihnen gerne weiter.

Weitere Informationen dazu, wie Sie Verluste steuerlich geltend machen können, finden Sie zudem in unserem Blog.

Was müssen Sie als Investor beachten, wenn sich Ihre Adresse ändert?

Sie sollten Ihre Anschrift im Investorenportal auf Seedmatch stets aktuell halten, damit die Unternehmen u. a. zum Zweck des Versands von Ergebnis- bzw. Gewinnmitteilungen Ihre aktuelle Adresse zur Verfügung haben. Ihre Adressdaten können Sie jederzeit selbstständig anpassen.

Was müssen Sie als Investor steuerlich beachten, wenn Sie im Ausland leben, aber über ein deutsches Konto verfügen?

Jedes Land hat eigene Steuergesetze. Was Sie zu beachten haben, kann daher je nach Land sehr unterschiedlich ausfallen. Bitte sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Steuerberater.

Wird die Abgeltungssteuer auch für Investoren, die im Ausland leben, vom Unternehmen abgeführt?

Ja, das Unternehmen ist in aller Regel verpflichtet, die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abzuführen, selbst wenn z. B. ein Doppelbesteuerungsabkommen eine andere Regelung hinsichtlich Zinseinkünften aus partiarischen Darlehen vorsieht. Es ist allerdings möglich, im Nachgang beim Bundeszentralamt für Steuern die Erstattung der ggf. zu hohen abgeführten Steuern zu beantragen.

Was ist für Investoren bei Zugaben (Rabatte, Gutscheine, Goodies etc.) steuerrechtlich zu beachten?

Bekommen Sie die Zugaben als Privatperson ohne Zusammenhang mit einer Tätigkeit, aus der Sie steuerliche Einkünfte erzielen, ergeben sich für Sie keine steuerlichen Konsequenzen. Bekommen Sie die Zugaben im Rahmen einer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit (z. B. weil Sie als Gesellschaft oder Selbstständiger investiert haben), müssen Sie diese Zugaben grundsätzlich versteuern, weil Sie dadurch einen geldwerten Vorteil erhalten haben. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Steuerberater.

Das Unternehmen hätte zwar grundsätzlich die Möglichkeit, für diese Zugaben eine Pauschalversteuerung vorzunehmen. Aufgrund der heterogenen Investorenstruktur sieht das Unternehmen in aller Regel jedoch von dieser Wahlmöglichkeit ab, um eine steuerlich nachteilige Behandlung zu vermeiden.

Wenn Sie weiterführende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater – durch Seedmatch erfolgt keine Steuerberatung.

 

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6. Insolvenz-FAQ für Investoren

Wichtiger Hinweis

Die folgenden Informationen erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit und sind in keiner Weise als Entscheidungsgrundlage oder Beratung anzusehen. Im Einzelfall kann eine verlässliche Auskunft nur durch einen Rechtsanwalt oder Insolvenzberater erfolgen.

Vorbemerkung

Es ist für alle Beteiligten, für die Gründer und Mitarbeiter des Unternehmens und auch für Sie als Investor eine schwierige und belastende Situation, wenn ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss. Wir als Plattform möchten sowohl das Unternehmen als auch Sie dazu ermutigen, in engem direktem Austausch im IR-Kanal miteinander zu kommunizieren. Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Beantwortung Ihrer Fragen etwas Zeit in Anspruch nimmt. Leider kommt es immer auch zu Verzögerungen und gegebenenfalls bestimmt der vorläufige Insolvenzverwalter die Informationspolitik des Unternehmens. Auch wenn es für Sie als Investor unbefriedigend ist und Sie viele Fragen haben: Mit der strengen Informationspolitik soll die Verhandlungsposition des Unternehmens gegenüber möglichen Verhandlungspartnern (bspw. Neuinvestoren oder Kaufinteressenten) und damit auch in weiterer Konsequenz Ihre Investition nicht negativ beeinflusst werden.

Unsere FAQ sollen Sie möglichst gut durch einen Insolvenzprozess begleiten. Fehlt Ihnen eine Information oder werden Ihre Fragen nicht berücksichtigt? Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an invest@seedmatch.de.

Die Antworten in diesem Bereich beziehen sich ausschließlich auf die Investmentform partiarisches Nachrangdarlehen (Seed Investment und Venture Debt). Fragen zu Investments in Crowdbonds beantworten wir im Bereich “Die häufigsten Fragen zu Crowdbonds”.

 

Führt das Scheitern eines Unternehmens automatisch zu einer Insolvenz?

Nein. Wenn ein Unternehmen z. B. nach langem Bemühen feststellen muss, dass es kein tragfähiges Geschäftsmodell für sein Innovationsvorhaben findet, ist es in wirtschaftlicher Hinsicht gescheitert. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass das Unternehmen Insolvenz anmelden muss. Es kann z. B. auch eine Liquidation in Betracht kommen, wenn u. a. keine Zahlungsunfähigkeit droht.

Wer meldet eine Insolvenz an?

Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet und richtet sich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO). Ein Insolvenzantrag kann sowohl vom Unternehmen selbst als auch von Gläubigern des Unternehmens gestellt werden.

Bedeutet ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens automatisch das Ende eines Unternehmens?

Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird gestellt, wenn das Unternehmen in einer finanziell schwierigen Lage ist. Er kann auch „vorsorglich“ gestellt werden, um dem Vorwurf einer Insolvenzverschleppung zu entgehen. Auch wenn das keine positive Nachricht für Ihr Investment darstellt, bedeutet es nicht zwangsläufig einen Totalausfall für Sie bzw. ein Scheitern des Unternehmens als solches. Im Laufe eines solchen beantragten Verfahrens können z. B. Werte im Unternehmen noch aufgetan, neue Investoren akquiriert, durch den Verkauf von bestimmten Assets oder gar durch Neustrukturierung das Unternehmen wieder stabilisiert werden.

Was geschieht nach der Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens?

Nach Eingang des Insolvenzantrages prüft das Insolvenzgericht dessen Zulässigkeit und beauftragt regelmäßig die Erstellung eines Sachverständigengutachtens. Sofern ein Insolvenzgrund (drohende bzw. bestehende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt und ausreichend Masse vorhanden ist, wird das Insolvenzverfahren eröffnet, ansonsten wird die Eröffnung mangels Masse abgelehnt. Dieses Prüfungsverfahren dauert in der Regel 2 – 3 Monate ab Antragstellung. Es ist theoretisch möglich, dass ein gestellter Insolvenzantrag im Rahmen des Antragsverfahrens zurückgenommen wird bzw. sich erledigt, sodass es zu keiner Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt.

Bei Unternehmen mit der Rechtsform GmbH ist die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters der Regelfall. Das Insolvenzgericht eröffnet das Insolvenzverfahren durch Beschluss. Ab diesem Zeitpunkt geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Der Eröffnungsbeschluss wird auf der zentralen Bekanntmachungsplattform veröffentlicht.

Was passiert, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde?

Das Insolvenzgericht eröffnet das Insolvenzverfahren durch Beschluss. Ab diesem Zeitpunkt geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Der Eröffnungsbeschluss wird auf der zentralen Bekanntmachungsplattform veröffentlicht.

Der Eröffnungsbeschluss enthält dabei auch die Angabe, bis wann die Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden sind und wann die Gläubigerversammlung bzw. der Prüftermin stattfindet. Grundsätzlich wird jeder Insolvenzgläubiger darüber hinaus auch vom Insolvenzverwalter angeschrieben und aufgefordert, seine vermeintlichen Forderungen anzumelden; dies passiert aber erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Es ist jedoch auch möglich, dass eine solche Aufforderung im Falle von nachrangigen Gläubigern erst einmal ausbleibt. Sollte man den Termin zur Forderungsanmeldung verpassen, ist jederzeit bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens eine Nachmeldung möglich. Bei erfolgreicher Abwicklung und erfolgter Verteilung der Insolvenzmasse hebt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren auf.

Was passiert bei Ablehnung eines Insolvenzantrags mangels Masse?

Wenn im Rahmen des zwei- bis dreimonatigen Insolvenzprüfungsverfahrens durch das Gericht bzw. den vorläufigen Insolvenzverwalter festgestellt wird, dass eine Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, erfolgt automatisch die Auflösung der Gesellschaft nach § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG. Die Gesellschaft befindet sich ab dann in einem Liquidationsverfahren.

Die Ablehnung mangels Masse erfolgt, wenn die voraussichtlich vorhandene freie Insolvenzmasse nicht einmal die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken wird. Das kann theoretisch auch noch im Rahmen eines laufenden Insolvenzverfahrens festgestellt werden („Einstellung des Verfahrens mangels Masse“).

Für den Seedmatch-Investor bedeutet die Ablehnung mangels Masse im Regelfall keine Besserstellung. Es wird in der Regel mit keiner Quote zu rechnen sein, sodass es zum Totalverlust des investierten Kapitals kommt.

Die Insolvenzquote ist grob vereinfacht der Prozentsatz, der einem einfachen Gläubiger anteilig an der zur Ausschüttung vorhandenen Insolvenzmasse zusteht. Nachrangige Gläubiger in Form partiarischer Darlehensgeber oder stiller Beteiligter sind dabei noch gar nicht erfasst.

Was muss ich als Investor bei einer Insolvenz beachten?

Wie oben bereits erläutert, werden mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gläubiger vom Insolvenzverwalter aufgefordert, ihre Forderungen gegenüber dem insolventen Unternehmen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dies gilt dem Grundsatz nach auch für Crowdinvestoren, die in Form des partiarischen Nachrangdarlehens oder als stille Gesellschafter investiert haben. Allerdings wird man als Crowdinvestor aufgrund des vereinbarten Nachrangs den anderen einfachen Insolvenzgläubigern nachgestellt. Es handelt sich hierbei um eine sog. nachrangige Forderung nach § 39  Abs. 1 Nr. 5 InsO. Dies bedeutet gleichzeitig, dass eine Forderungsanmeldung erst berücksichtigt wird, wenn das Insolvenzgericht bzw. der Verwalter die nachrangigen Gläubiger zur Anmeldung auffordert. Dies erfolgt regelmäßig erst, wenn auch für diese mit einer Quote zu rechnen ist. Das kommt in der Praxis so gut wie nie vor. Durchschnittlich ist mit einer Quote von rund 5 % für die einfachen Gläubiger zu rechnen, sodass für nachrangige Gläubiger in der Praxis häufig nichts übrig bleibt. Das ist auch der Grund, warum man ggf. als nachrangiger Gläubiger gar nicht erst vom Insolvenzverwalter angeschrieben wird. Es ist jedenfalls nicht möglich, dass Sie vergessen werden; als Investor sind Sie dem Insolvenzverwalter bekannt. Wenn nach Bedienung der einfachen Gläubiger aus der Insolvenzmasse doch noch etwas übrig sein sollte, dann werden Sie in jedem Fall vom Insolvenzverwalter aufgefordert, Ihre Forderungen anzumelden.

Wenn man dennoch seine Forderung anmeldet, was natürlich jedem vollkommen freisteht, muss man damit rechnen, dass die Anmeldung wie oben beschrieben aufgrund der Nachrangigkeit erst einmal zurückgewiesen wird. Es kommt anstelle einer Zurückweisung leider auch vor, dass Insolvenzverwalter die Forderung fälschlicherweise bestreiten. Dies bedeutet aber nicht, dass die Forderung als solche unberechtigt ist.

Jeder Insolvenzgläubiger kann jederzeit Akteneinsicht vor Ort beim zuständigen Insolvenzgericht nehmen. Häufig erhalten die Gläubiger von dem jeweiligen Insolvenzverwalter auch Zugangsdaten zu einem geschlossenen Gläubigerinformationssystem, in welchem regelmäßig Berichte und sonstige Informationen zum Stand des Verfahrens veröffentlicht werden.

Wie wird ein Total- oder Teilverlust steuerlich behandelt?

Neuverluste dürfen Sie mit Ihren Zinserträgen und anderen Einkünften innerhalb derselben Anlageklasse bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das betrifft den Bereich der Kapitalertragsteuer. Erträge aus Investmentfonds, stillen Beteiligungen oder aber aus partiarischen Nachrangdarlehen gehören bei Privatanlegern zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese unterliegen der Kapitalertragsteuer von 25 % nach dem § 7 InvStG.

Diese Steuerschuld können Sie reduzieren, indem Sie Ihren Zinserträgen auch die Ausfälle Ihrer Investments gegenüberstellen und verrechnen. Sofern die Anlageklasse identisch ist, wird Ihr Verlust vom Finanzamt in aller Regel auch anerkannt. Eine klassische Verlustbescheinigung gibt es in den meisten Fällen nicht. Als Nachweis Ihres Verlustes fügen Sie beispielsweise das Schreiben des Insolvenzverwalters bei, welches besagt, dass nachrangige Forderungen gemäß § 39 InsO nicht befriedigt werden können, oder alternativ den Beschluss bei Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse. Insolvenzen können nur für das Jahr steuerlich geltend gemacht werden, in welchem der Verlust auch tatsächlich zustande kommt – sprich in dem Jahr, in dem das Insolvenzverfahren abgeschlossen oder mangels Masse abgewiesen wurde. Ihr Steuerberater hilft Ihnen gerne weiter.

Informationen dazu, wie Sie Verluste steuerlich geltend machen können, finden Sie zudem auch in unserem Blog.

Wann und wie kommuniziert Seedmatch eine Insolvenz?

Seedmatch steht für Transparenz, aber auch für Neutralität. Bei jeglichen Vorgängen, die das direkte Vertragsverhältnis von Unternehmen und Investoren betreffen, hat Seedmatch grundsätzlich eine neutrale Position; das gilt natürlich auch für Insolvenzen. Da der Ausgang einer Insolvenz offen ist, wird das Unternehmen erst nach Liquidation bzw. Abschluss eines Insolvenzverfahrens als „gescheitert“ gelabelt. Im Laufe eines solchen Verfahrens ist es möglich, dass Werte im Unternehmen noch aufgetan, neue Investoren akquiriert, durch den Verkauf von bestimmten Assets oder gar durch Neustrukturierung das Unternehmen wieder stabilisiert werden kann. Eine vorherige Kennzeichnung schwächt das Unternehmen in potentiellen Verhandlungen und schmälert die Chance, Ihr Investment doch noch zu sichern.

 

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7. Forschungsfragen-FAQ

Sind die Investmentverträge öffentlich einsehbar?

Als angemeldeter Nutzer auf der Plattform hat man während der Laufzeit der Crowdinvesting-Kampagne die Möglichkeit, unter dem Reiter “Vertragliches” einen Musterinvestmentvertrag des jeweiligen Fundings einzusehen.

Wie sieht das demografische Profil der Investoren aus?

Wenn Sie Fragen zum demografischen Profil unserer Investoren haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Einen Ansprechpartner finden Sie in unserem Pressebereich.

Was sind die entscheidenden Faktoren für eine erfolgreiche Crowdinvesting-Runde?

Diese Frage lässt sich natürlich nicht abschließend für jedes Unternehmen gleich beantworten. Aus unserer Erfahrung hat sich jedoch herausgestellt, dass ein Unternehmen die folgenden Kriterien erfüllen sollte, um eine Crowdinvesting-Kampagne erfolgreich abzuschließen:

  • ein innovatives Produkt,
  • ein verständliches Geschäftsmodell,
  • ein gut aufgestelltes Team,
  • eine Idee, die überzeugt,
  • Proof of Concept/Proof of Market bereits erreicht (das Unternehmen kann zeigen, dass das Konzept funktioniert und es liegen bereits Umsätze vor) oder
  • der Break-even wurde bereits erreicht oder steht unmittelbar bevor.

Wie funktioniert der Auswahlprozess?

Das Unternehmen schickt uns sein Pitch Deck, den Finanzplan und andere Dokumente zu. Das Projekt wird im Dealflow-Team besprochen. Anschließend wird es vom Dealflow Manager u. a. hinsichtlich Innovationskraft, Markttauglichkeit und Wirtschaftlichkeit analysiert und offene Fragen werden mit dem Unternehmen besprochen. Fällt dieser erste Projektcheck positiv aus, laden wird das Unternehmen zu uns nach Dresden zu einem persönlichen Kennenlernen ein. Passt alles zusammen, können wir in die vier- bis sechswöchige Funding-Vorbereitung starten.

Weitere Informationen zum Auswahlprozess finden Sie in unserem Blog.

Wie viele Unternehmen wurden bisher durchschnittlich ausgewählt?

Ca. 2 % der Unternehmen, die sich bei Seedmatch bewerben, schaffen es durch den mehrstufigen Auswahlprozess und bekommen die Möglichkeit, ein Funding bei Seedmatch zu starten.

Wie viele erfolgreiche und nicht erfolgreiche Finanzierungsrunden wurden bisher auf Seedmatch durchgeführt?

Eine Übersicht über alle auf Seedmatch abgeschlossenen Fundings befindet sich unter “Abgeschlossene Fundings”. Nicht erfolgreiche Finanzierungsrunden werden dort ebenso aufgelistet wie erfolgreiche Finanzierungsrunden.

Wie lange dauert eine Crowdinvesting-Kampagne auf Seedmatch?

Eine Kampagne auf Seedmatch läuft maximal zweimal 60 Tage. Wird die Fundingschwelle in den ersten 60 Tagen nicht erreicht, wird die Kampagne nicht verlängert und gilt als nicht finanziert. Wird die Fundingschwelle in den ersten 60 Tagen erreicht, wird die Kampagne in der Regel um weitere bis zu 60 Tage verlängert. Sobald das maximale Fundingvolumen erreicht ist, wird die Kampagne beendet.

Wo finde ich die Detaildaten zu den einzelnen Crowdinvesting-Projekten?

Den Namen der Kampagne, das Finanzierungsdatum, das jeweilige Fundingziel als auch die erreichte Fundingsumme, die Anzahl der Unterstützer und die Kontaktdaten des jeweiligen Unternehmens finden Sie als eingeloggter Nutzer bei Seedmatch immer auf der jeweiligen Fundingseite.

 

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8. Die häufigsten Fragen von Unternehmen

Die Antworten in diesem Bereich beziehen sich ausschließlich auf die Investmentform partiarisches Nachrangdarlehen (Seed Investment und Venture Debt). Fragen zu Wertpapier-Emissionen richten Sie gern per E-Mail an finanzierung@onecrowd.de.

 

Was sind die Vorteile einer Finanzierung bei Seedmatch?

Bei Seedmatch können Sie eine Vielzahl von Investoren gewinnen, die von Ihrem Unternehmen überzeugt sind, zum Markenbotschafter werden und Sie mit Feedback, Kontakten und Empfehlungen unterstützen. Kommen Sie direkt mit Ihrer Zielgruppe ins Gespräch und profitieren Sie von Reichweite und Marketing-Effekt einer Crowdinvesting-Kampagne! All das sind Mehrwerte, die Ihnen andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht bieten können.

Ist Seedmatch VC-kompatibel?

Eindeutig ja! Ein Crowdinvesting lässt dem Unternehmes alle Möglichkeiten einer Anschlussfinanzierung offen – es ermöglicht sie oftmals überhaupt erst. Eine Anschlussfinanzierung kann über eine (oder mehrere) weitere Crowdinvesting-Finanzierungsrunde(n) realisiert werden, genauso aber auch über öffentlich geförderte Finanzierungen, Business Angels oder Venture Capitalists.

Das zeigt zum Beispiel Secucloud. Neben drei (!) Finanzierungsrunden mit der Crowd hat das IT-Security-Startup auch Investments von namhaften VCs und Business Angels bekommen. Auch das erfolgreich FinTech-Unternehmen gini (ehemals smarchive) hat nach seinem Seedmatch-Funding Anschlussfinanzierungen von VCs erhalten. Bei den thüringischen Startups Rotorvox und oncgnostics hat vor dem Crowdinvesting bei Seedmatch bereits die beteiligungsmanagement thüringen GmbH (bm|t) investiert. Das Biotech-Startup oncgnostics gestaltete seine Finanzierungsrunde sogar als Co-Investment von Crowd und bm|t.

Ein Crowdinvesting bei Seedmatch und andere VC-Finanzierungen funktionieren also gut miteinander.

Mein Unternehmen interessiert sich für ein Crowdinvesting. Wie sehen die nächsten Schritte aus?

  1. In einem ersten Schritt senden Sie uns ein Pitch Deck zu, in dem Sie uns Ihr Unternehmen und Ihr Geschäftsmodell vorstellen. Hier finden Sie alle Infos zum Inhalt eines Pitch Decks und den formalen Anforderungen.
  2. Wir evaluieren intern, ob Ihr Geschäftsmodell für ein Crowdinvesting auf der Plattform in Frage kommt und geben Ihnen zeitnah – in der Regel innerhalb einer Woche – eine Rückmeldung.
  3. Nach einem positiven Feedback zu Ihrem Pitch Deck schicken Sie uns im nächsten Schritt ausführlichere Unterlagen, zum Beispiel einen Businessplan, und wir beantworten Ihre individuellen Fragen zum Funding. Selbstverständlich behandeln wir all Ihre Unterlagen vertraulich.
  4. Überzeugt Ihr Businessplan, laden wir Sie im letzten Schritt zu Seedmatch ein. Bei diesem Treffen lernen wir uns gegenseitig kennen und wir besprechen Ihr Geschäftsmodell und den Ablauf des Fundings.
  5. Wenn es keine offenen Punkte mehr gibt, stimmen wir im Nachgang an das Kennenlernen mit Ihnen die Details zum Funding ab, schließen den Fundingvertrag und steigen in unseren standardisierten vier- bis sechswöchigen Vorbereitungsprozess ein. Im Rahmen dessen erstellen Sie die Unterlagen und Informationen für die Präsentation auf der Plattform.

Weitere Informationen zum Auswahlprozess finden Sie in unserem Blog.

Wie ist der Ablauf einer Crowdinvesting-Kampagne?

  1. Start des Fundingprozesses: Ihre Crowdinvesting-Kampagne wird auf der Plattform live geschaltet. Nun können sich die Nutzer auf der Plattform in einem definierten Zeitraum von 60 Tagen (ggf. plus 60 Tage Verlängerung) für ein Investment entscheiden.
  2. Für den Fundingprozess legen Sie vorab zwei Summen fest: die Fundingschwelle und das Fundinglimit. Nur wenn die Fundingschwelle erreicht wird, werden die Investmentverträge wirksam. Andernfalls erhalten die Investoren ihr Geld vollständig zurück.
  3. Die Investoren sind bei erfolgreichem Funding am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen beteiligt. Über die Plattform können Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Reportings an Ihre Investoren senden und langfristig mit ihnen in Kontakt bleiben: beispielsweise können Sie sie über Produktneuheiten auf dem Laufenden halten oder fragen, was sie von einer neuen Serviceidee halten. So haben Sie immer „das Ohr am Markt“ und einen direkten Draht zu Ihrer Zielgruppe.

Vertraulichkeit: Wer sieht meinen Businessplan?

Ihre Unterlagen und Ihr Businessplan werden zunächst ausschließlich intern gesichtet und niemals ohne vorherige Zustimmung des Gründerteams weitergegeben oder veröffentlicht. Die Erstellung aller Inhalte für die Unternehmenspräsentation auf der Crowdinvesting-Plattform sowie die Freischaltung erfolgt durch das Unternehmen – also Sie selbst.

Welche Form haben die Investitionen?

Die Investments Ihrer Investoren haben die Form von partiarischen Nachrangdarlehen. Damit behalten Sie die Entscheidungsfreiheit in Ihrem Unternehmen und geben keinerlei Stimmrechte ab. Die Investoren werden durch erfolgsabhängige Komponenten wie die gewinnabhängigen Bonuszinsen oder den Bonuszins bei Exit-Ereignis beim Seed Investment bzw. durch den Venture Kicker beim Venture Debt an Ihrer positiven Unternehmensentwicklung beteiligt. Die Darlehen der Investoren sind jedoch im Fall einer Insolvenz nachrangig gegenüber anderen Gläubigern.

Was sind meine Rechte und Pflichten als Unternehmen?

Mit einem Crowdinvesting gewinnen Sie eine große Zahl von Investoren, die Ihnen für einen festgelegten mittel- bis langfristigen Zeitraum ihr Kapital anvertrauen und damit Ihre Unternehmensentwicklung fördern. Sie können mit Ihren Investoren kommunizieren, um Rat oder Empfehlungen bitten und durch die Vielzahl von involvierten Personen eine hohe Reichweite erzielen und viele Markenbotschafter für sich gewinnen. Dafür verpflichten Sie sich, Ihre Investoren mit regelmäßigen Quartalsberichten, Jahresabschlüssen und unregelmäßigen persönlichen Updates auf der Plattform über die Entwicklung Ihres Unternehmens zu informieren.

Wie kommt die Unternehmensbewertung zustande?

Die Unternehmensbewertung wird grundsätzlich vom Unternehmen erstellt und dient vor allem der Berechnung der jeweiligen Investmentquote eines Investors. Die Bewertung ist keine Aussage über das Unternehmen und dessen aktuelle Wirtschaftlichkeit, sondern repräsentiert im Wesentlichen die Erwartungen des Unternehmens zu dessen zukünftigen Ertragsaussichten unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Verzinsung. Von der Höhe einer Unternehmensbewertung ist in keiner Weise auf die Rentabilität oder einen vorhandenen Substanzwert des Unternehmens zu schließen.

Wie hoch ist mein Verwaltungsaufwand mit so vielen Investoren?

Mit Hilfe von Seedmatch bekommen Sie jederzeit alle nötigen Informationen zu Ihren Investoren, die so aufbereitet sind, dass Ihr Steuerberater sie automatisiert abrechnen kann. Dadurch entsteht nur ein geringer Mehraufwand. Die One-to-many-Kommunikation, die Seedmatch im Fundingprozess als auch im Investor-Relations-Bereich ermöglicht, reduziert den Kommunikationsaufwand zwischen dem Unternehmen und den Investoren auf ein überschaubares Maß.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Unsere Kosten sind degressiv gestaffelt – erst, wenn Ihre Crowdinvesting-Kampagne gestartet ist, zahlen Sie eine Setup-Gebühr sowie bei erfolgreicher Finanzierung eine prozentuale Provision in Abhängigkeit der Höhe des Fundingvolumens. Transaktionskosten für die Überweisungen der Investments fallen nur im Erfolgsfall an. Für das Funding benötigen Sie ein kleines Präsentationsvideo (ca. 3 min), das Sie im Vorfeld produzieren – je nachdem, wie aufwändig Sie dieses gestalten möchten, variieren die Kosten hier. Sie haben dabei einen großen Entscheidungsspielraum. Maßgeblich ist, dass das Video Aufmerksamkeit weckt, für Ihre Idee begeistert und eine Mindestqualität erfüllt.

Welche Mitspracherechte haben die Investoren?

Bei partiarischen Nachrangdarlehen bleiben alle Entscheidungsrechte beim Unternehmen – also bei Ihnen. Ihnen steht aber natürlich die Möglichkeit offen, Ihre Investoren über den Investor-Relations-Kanal nach ihrer Meinung zu fragen – und damit das Ohr direkt am Markt zu haben. Die Investoren schätzen eine aktive Diskussion im Investor-Relations-Kanal.

Wie lang ist die Laufzeit der Investmentverträge?

Die Mindestvertragslaufzeiten liegen in der Regel zwischen 5 und 8 Jahren. Im Falle eines Exit-Ereignisses werden die Verträge automatisch beendet und die Investoren wirtschaftlich am Exit-Erlös beteiligt. Falls ein Exit-Ereignis ausbleiben sollte, sind die Investoren nach Auslaufen der Mindestvertragslaufzeit auf Basis einer EBIT- oder Umsatz-Multiple-Regelung wirtschaftlich am Erfolg Ihres Unternehmens beteiligt. Der Vorteil von Seedmatch-Investmentverträgen: Auch zum Ende der Mindestvertragslaufzeit müssen nicht alle Investoren zur selben Zeit ausbezahlt werden, sondern können stufenweise „abgeschmolzen“ werden.

Ein Sonderfall sind die Verträge beim Venture Debt. Hier werden die Laufzeiten individuell an das Unternehmen angepasst.

Was passiert am Ende der Laufzeit?

Die Investmentverträge mit den Investoren können im Wesentlichen auf zwei Arten enden: Entweder kommt es zu einem Exit-Ereignis im Sinne des Vertragswerks, wodurch die Investmentverträge aller Investoren automatisch enden. Oder es kommt zu Kündigungen der Investmentverträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit seitens der Investoren oder Ihres Unternehmens. Falls Investoren nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit entscheiden, ihre Investmentverträge zu kündigen, gelten lange Kündigungsfristen, sodass Sie als Unternehmen frühzeitig einschätzen können, wie viele der Investoren beabsichtigen, ihren Investmentvertrag in einem jeweiligen Jahr zu beenden. Ein weiterer großer Vorteil dieses Investmentmodells ist, dass Sie als Unternehmen langfristig die Kontrolle innehaben und Investmentverträge mit Investoren schrittweise auflösen können.

Ein Sonderfall sind die Verträge beim Venture Debt. Hier werden die Laufzeiten individuell an das Unternehmen angepasst.

Wie partizipiert der Investor von seinem Investment?

Der Investor investiert in Form eines partiarischen Nachrangdarlehens.

Beim Seed Investment partizipiert er an etwaigen jährlichen Gewinnen und vor allem langfristig am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens in Form einmaliger Bonuszinsen (bei Kündigung oder Exit). Eine Verlustbeteiligung seitens des Investors findet nicht statt.

Beim Venture Debt wird das Kapital mit einem festen Zins p. a. verzinst. Diese Zinszahlungen werden halbjährlich ausbezahlt. Zusätzlich gibt es einen Venture Kicker, eine individuelle, prozentuale Einmalzahlung, die bei einer besonders positiv verlaufenden Unternehmensentwicklung endfällig gezahlt wird.

Was passiert, falls die Plattform einmal nicht mehr existieren sollte?

Die Investmentverträge zwischen den Investoren und dem Unternehmen werden über die Plattform abgeschlossen und verwaltet, sind aber auch unabhängig von der Plattform rechtsgültig.

Gibt es Ausschlusskriterien für Crowdinvesting?

Derzeit werden nur Unternehmen mit Sitz im DACH-Raum finanziert. Die Rechtsform des Unternehmens muss eine Kapitalgesellschaft sein. Hier finden Sie zudem weitere wichtige Informationen zu unserem Investmentfokus.

 

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9. Freunde-werben-Freunde-Programm

Was ist das Freunde-werben-Freunde-Programm der OneCrowd?

Die OneCrowd GmbH mit ihren Plattformen Seedmatch, Econeers und Mezzany, nachfolgend “OneCrowd” genannt, gewährt ihren Investoren, die erfolgreich einen Neukunden über den nachfolgend beschriebenen Prozess werben, als Dankeschön einen Bonus in Form eines Investment-Gutscheins über 50 Euro pro neu geworbenem Investor. Die geworbenen Neukunden erhalten nach erfolgreicher Registrierung auf einer der Plattformen einen Investment-Gutschein in Höhe von 25 Euro für ihr erstes Investment.

Die Einlösung der Gutscheine ist an kein allgemeines Mindestinvestment gebunden. Es gilt die Mindestinvestmentsumme des jeweiligen Fundings. Die Laufzeit der Investment-Gutscheine ist begrenzt. 

Wie nehmen Sie am Freunde-werben-Freunde-Programm der OneCrowd teil?

  1. Investoren, die am Freunde-werben-Programm der OneCrowd teilnehmen möchten, müssen sich erfolgreich auf einer der Plattformen der OneCrowd (Seedmatch, Econeers, Mezzany) registriert haben. Weiterhin müssen Sie bereits in mindestens ein aktuelles oder beendetes Funding auf einer der drei Plattformen rechtsverbindlich investiert haben. Rechtsverbindlich heißt, dass sich die Investoren mit POSTIDENT identifiziert haben, die Widerrufsfrist ihres ersten Investments abgelaufen ist und das entsprechende Funding die Fundingschwelle erreicht hat.
  2. Als Investor können Sie Ihren persönlichen Empfehlungslink, den Sie im Investorenportal im Bereich “Freunde werben” finden, mit Ihren Freunden und Bekannten teilen.
  3. Registriert sich über Ihren persönlichen Empfehlungslink eine der OneCrowd bisher unbekannte natürliche Person, erhält diese per E-Mail zusammen mit ihren Onboarding-Informationen einen individuellen Investment-Gutschein in Höhe von 25 Euro für ihr erstes Investment.
  4. Im nächsten Schritt investiert der neu geworbene Nutzer in ein aktuelles Projekt.
  5. Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist des Investments und dem Erreichen der Fundingschwelle des Fundings, in welches der neue Nutzer investiert hat, wird Ihrem Nutzerkonto ein Bonus in Höhe von 50 Euro gutgeschrieben. Gleichzeitig erhalten Sie eine E-Mail, in welcher Sie über die Gutschrift des Bonus informiert werden. Boni, die Sie aufgrund der Anwerbung mehrerer Neukunden erhalten, werden aufsummiert. Der jeweils aktuelle Stand Ihres Bonusguthabens wird Ihnen sowohl im Investorenportal im Bereich “Freunde werben” als auch im Investmentprozess angezeigt.
  6. Möchten Sie Ihren Bonus oder einen Teil davon für ein Investment Ihrer Wahl einsetzen, haben Sie die Möglichkeit, den gewünschten Betrag im Investmentprozess einzulösen. Dafür steht ein Auswahlfeld neben der Anzeige der aktuellen Summe Ihres Bonusguthabens zur Verfügung. Pro Investment können Sie sich im Investmentprozess maximal 250 Euro Ihres aufsummierten Bonusguthabens anrechnen lassen. Folglich können Sie pro Investment einen beliebig hohen Anteil Ihres Bonusguthabens zwischen 0 und 250 Euro in Schritten von 50 Euro einlösen. 

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt des Bonus?

Voraussetzung für den Erhalt des Bonus in Höhe von 50 Euro ist, dass der durch Sie geworbene Neukunde in eines der aktuellen Projekte auf einer der Plattformen der OneCrowd (www.seedmatch.de, www.econeers.de oder www.mezzany.com) rechtsverbindlich investiert. Das Angebot gilt einmalig für das erste Investment der geworbenen Person, Folgeinvestments sind nicht prämienfähig. Der Mindestinvestmentbetrag auf allen Plattformen ist abhängig vom jeweiligen Funding, beträgt aber in der Regel 250 Euro. Neukunden sind alle natürlichen Personen, die, bevor sie sich über den Empfehlungslink registriert haben, noch nicht auf einer der Plattformen der OneCrowd registriert waren.

Welche Bedingungen gelten für die Einlösung des Freunde-werben-Bonus?

Das gesammelte Bonusguthaben hat eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer. Es kann jederzeit in Schritten von 50 Euro bis zu einer maximalen Höhe von 250 Euro pro Investment in ein jeweils aktuelles Funding auf einer der drei Plattformen (Seedmatch / Econeers / Mezzany) eingelöst werden. Das Bonusguthaben ist nicht übertragbar. Eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.

Was erhält der geworbene Neukunde?

Durch das Anwerben durch einen bestehenden Investor erhalten Sie als geworbener Neukunde die Möglichkeit zur Finanzierung eines Unternehmens bzw. Projekts aus den Bereichen innovative Startups und Wachstumsunternehmen, Nachhaltigkeit oder Immobilien. 

Für Ihr erstes Investment auf einer der drei Plattformen der OneCrowd erhalten Sie einen individuellen Investment-Gutschein in Höhe von 25 Euro.

Was ist noch zu beachten?

Dieses Angebot ist freibleibend. Der Freunde-werben-Bonus ist nicht mit anderen Boni oder Gutscheinen auf einer der Plattformen der OneCrowd kombinierbar. Die OneCrowd behält sich das Recht vor, im Einzelfall den Bonus nicht zu gewähren. Die Mitarbeiter der OneCrowd sind von der Aktion ausgeschlossen. 

Eine gewerbliche Nutzung des Freunde-werben-Programms ist nicht zulässig. Gewerbliche Vermittler haben die Möglichkeit, an unserem Affiliate-Programm bei unserem Affiliate-Netzwerk-Partner financeAds teilzunehmen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an marketing@onecrowd.de oder bewerben Sie sich direkt über financeAds. 

Ein öffentliches Posten des jeweils individuellen Empfehlungslinks des Werbenden ist nicht gestattet und führt zur Ungültigkeit der daraus entstehenden Werbungen.

Der Freunde-werben-Bonus und die Teilnahmebedingungen richten sich nur an Anleger mit einer in Deutschland gültigen IBAN. Für die Versteuerung des Bonus ist der Anleger selbst verantwortlich, im Zweifel wird die Rücksprache mit einem steuerlichen Berater empfohlen.

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Seedmatch ist eine der führenden Plattformen für Unternehmens-Crowdinvesting in Deutschland. Bei Seedmatch haben Sie die Chance, online ab 250 Euro in dynamische Startups und am Markt etablierte, wachstumsstarke Unternehmen zu investieren (auch equity-based Crowdfunding genannt) und sich damit am wirtschaftlichen Erfolg der Firmen zu beteiligen. Wie ein Business Angel können Sie Ihr eigenes Unternehmensportfolio anlegen und in spannende Zukunftsbranchen wie FinTech und BioTech investieren. Über 82.500 registrierte Nutzer haben bereits Erfahrungen mit dieser Form der Geldanlage gesammelt und über 76.000.000 Euro Kapital in innovative Ideen investiert. Beim Pionier im Crowdinvesting haben Unternehmen wie erdbär, XLETIX, Lottohelden, LeaseRad, atalanda, SugarShape, Pickawood, SoFlow und Primal State Venture Capital akquiriert. Wenn Ihr Herz für Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien schlägt, finden Sie bei unserer Schwesterplattform Econeers weitere, grüne Crowdinvesting-Projekte. Investments in den Immobilienmarkt bietet Ihnen unsere Schwesterplattform Mezzany.

Disclaimer: Investments in Unternehmen sind riskant und sollten nur als Teil eines diversifizierten Portfolios erfolgen. Jedes Investment kann einen Totalverlust der Investitionssumme zur Folge haben. Seedmatch richtet sich ausschließlich an Nutzer in Deutschland mit deutschem Bankkonto, die ausreichend Erfahrung und Kompetenz haben, um die Risiken von Unternehmensinvestments zu verstehen und eigenverantwortlich Investmententscheidungen zu treffen.

Der Erwerb der angebotenen Wertpapiere und Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Ob es sich um ein Wertpapier oder eine Vermögensanlage handelt, können Sie der Beschreibung auf der entsprechenden Fundingseite sowie dem Investmentangebot entnehmen.

Die OneCrowd Securities GmbH agiert als vertraglich gebundener Vermittler der Effecta GmbH.

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